Verdacht auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten - was tun? Teil II

Dass ein IgG4-Test eine schlechte Idee ist, habe ich ja in meinem letzten Beitrag bereits behandelt. Heute möchte ich Löshngswege vorstellen, die zum einen erfolgsversprechender sind, aber auch größtenteils von der Krankenkasse übernommen werden. Also wirkungsvoller, aber gleichzeitig günstiger - ziemlich cool oder? Im Falle von Nahrungsmittelunverträglichkeiten empfiehlt es sich jedenfalls einen Allergologen aufzusuchen, um mittels Bluttest (IgE Bestimmung!) oder Prick-Tests nach einer Allergie zu suchen. Das wird dann auch von der Krankenkasse bezahlt. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn abschließend bestätigen lässt sich eine Allergie nur nach einem positiven Test, anschließendem Meiden des Lebensmittels und einer darauf folgenden Provokation unter klinischen Bedingungen (auf keinen Fall auf eigene Faust!). Findet dann eine Reaktion statt, ist die Allergie bestätigt, ansonsten kann es sich auch nur um eine Sensibilisierung handeln. Lässt sich auf diesem Wege keine Allergie finden, kann man über Atemtests nach einer Fructosemalabsorption oder Lactoseintoleranz suchen. Auch eine Stuhldiagnostik kann Hinweise auf eine gestörte Darmbarriere und das sogenannte "Leaky gut syndrome" liefern. Ob diese allerdings nötig ist, sollte im Einzelfall entschieden werden. Ist auch das nicht erfolgreich, bleibt immer noch eine Suchdiagnostik über ein Ernährungs- und Symptomprotokoll. Hierbei kann man spezifisch nach Lebensmitteln suchen, die individuelle Beschwerden hervorrufen. Ein solches Protokoll sollte auf jeden Fall mit einer fachkundigen Ernährungsberaterin besprochen werden. Gewöhnlich bwird es auch schon bereits vor einem Allergietest angewendet, um verdächtige Lebensmittel zu identifizieren. Es ist eines der wichtigsten Tools für die Ernährungsberatung! Durch ein solches Protokoll lassen sich so dann z.B. eine Histaminintoleranz oder auch bestimmte Kreuzallergien sehr gut entschlüsseln.

Franziska Alica Pusch